Es folgt das Regelwerk der CLP-Wahl 2024. Das endgültige Regelwerk für die kommende Wahl für das Jahr 2025 wird im Sommer 2024 beschlossen werden und sich in einigen Punkten vom alten Regelwerk unterscheiden.

Regeln der CLP-Wahl 2024

Die Bewerbungen für die erste Wahlwoche werden ab dem 13.11.2023 angenommen. Bis zum 19.11.2023 um 12 Uhr kann man sich dafür einschreiben.

Da für 2024 per Regelwerk maximal nur drei Mitglieder zugelassen werden können, entfällt die Vorwahl für die erste Wahlwoche in diesem Jahr. Die erste Wahlwoche zur Findung des sekundären Administrators ist nach einer Werbungswoche für den Zeitraum 27.11. bis 03.12.2023 vorgesehen. Der Gewinner dieser Wahlwoche ist der neue sekundäre Administrator für CLP im Jahr 2024. 

Darauffolgend geht es nach einer Nachbewerbung mit der zweiten Wahlwoche vom 04.12.2023 bis zum 10.12.2023 weiter. Hier werden dann die Aspiranten für die Teiladministration in zwei Jahreshälften-Gruppen aufgeteilt. Die zwei Mitglieder mit den meisten Stimmen in beiden Gruppen werden dann in der jeweiligen Jahreshälfte Teiladministrator. 

Die CLP-Wahl muss in den letzten drei Monaten des Vorjahres stattfinden. Spätestens am 01.02. eines Jahres müssen die Administratoren bekannt sein. Sollte dies nicht gelingen, wird die Wahl als sogenannte "Schnapswahl" anerkannt und ihr Ausgang neutralisiert.

Dadurch bleiben die Administratoren des Vorjahres ein weiteres Jahr im Amt. Zu Beginn einer jeden Administrationsperiode müssen neben dem primären Administrator mindestens fünf Administratoren aufgelistet sein. 

Sollten der Sekundäre und die Teiladministratoren, die im Amt sind den Wunsch haben aus dem Amt oder ganz aus CLP aus zutreten füllen die restlichen Administratoren die Plätze bis zur nächsten Wahl komplett aus. Dabei sei gesagt, dass Administratoren erst ab Amtsantritt die Möglichkeit haben, aus der Administration aus zutreten. Der primäre Administrator darf es sich herausnehmen, beim Austreten eines designierten Teiladministrators des zweiten Teilabschnitts einer Administrationsperiode einen Ersatz nach zu nominieren, wenn die restlichen CLP-Mitglieder nichts dagegen haben. Im Falle einer Kanalschließung eines designierten Teiladmins kann dies beispielsweise ein bisher nicht gemeldeter Nachfolgekanal sein. Neuwahlen sind aktuell nicht zugänglich. Die Administratoren werden ihrem Rang nach getrennt von einander konstruiert, um feste Ergebnisse nicht zu entwerten.

2012 wurde der damalige CLP-Vorstand durch ein First Please-Prinzip konstruiert, 2013 wurde zum ersten mal eine Wahl durchgeführt. Die CLP-Wahl wird seit 2015 im Dezember des Vorjahres durchgeführt, um zu ermitteln, welche der momentan 16 Mitglieder einen Administratorenplatz bekommen. Es gibt einen ganzjährigen Sekundären Administrator und zwei Teiladministratoren pro Halbjahr.

Bei der Anmeldung wird man gefragt ob man um den sek. Administrator oder um einen Teiladministratorenplatz kandidieren möchte. Erfolglose sek. Kandidaten werden nach dem ersten Wahlgang erneut nach einer noch möglichen Kandidatur um  einen Teiladministratorenplatz gefragt. Dafür hat man eine Woche Zeit, darauf zu antworten. Antwortet man nicht, so nimmt das CLP-Mitglied nicht am zweiten Wahlgang teil und scheidet aus der CLP-Wahl endgültig aus. Wahlwerbung kann innerhalb der Woche vor der CLP-Wahl auf dem YouTube-Kanal von CLP hochgeladen werden, aber auch grenzenlos auf dem eigenen Kanal publik gemacht werden.

Der Primäre Administrator, welcher sich nie ändert, hat keinen Einfluss auf die Abstimmung. Für die Anmeldung als auch für die Wahl werden an die CLP-Mitglieder seit 2016 keine Nachrichten mehr verschickt, da 1. YouTube diese seit Ende 2013 so verschachtelt hat, das man fast gar nicht mehr darauf zugreifen kann und 2. weil YouTube diese sofort als Spam abstempelt und Mitglieder nur abschreckt. Dennoch darf sich der primäre Administrator es herausnehmen, Mitglieder in seinem Umfeld über die Wahl zu informieren, da dadurch die Chance gesteigert wird, dass überhaupt abgestimmt wird und somit weniger gelost werden muss. Dies ist fairer, als wenn die Wahl in allen Phasen gelost werden würde.

Vor der ersten Wahlwoche (sekundärer Administrator) stellen sich die Teiladministratoren erst einmal den Vorwahlen. Bei den Vorwahlen treten die Teiladministratoren einer Jahreshälfte gegeneinander an, um einen Platz in der ersten Wahlwoche zu bekommen. Bei einem Gleichstand ohne Stimmen erreicht das Mitglied mit den meisten Teilnahmen in der Administration seit 2012 die Endauswahl, bei einem Gleichstand mit Stimmen das unerfahrenere Mitglied. Alle CLP-Mitglieder mit Ausnahme des primären Administrators und den Teilnehmern einer Vorwahl-Gruppe dürfen sich an den Vorwahlen beteiligen. 

In der Wahl um den sek. Administrator dürfen mit Ausnahme der Kandidaten alle CLP Mitglieder innerhalb einer Woche beim primären Administrator über verfügbare Kommunikationswege abstimmen. Jeder hat eine Stimme. Sollte es zu einem Gleichstand zwischen zwei Kandidaten kommen, bleibt der Amtsinhaber bei einem Gleichstand ohne abgegebene Stimmen im Amt des sekundären Administrators.  Sollte der Aspirant einen Gleichstand von 1:1 oder mehr Stimmen erzielen, so wird dieser neuer sekundäre Administrator.  Sollten drei Mitglieder an der Wahl beteiligt sein oder es sich nur zwischen zwei Aspiranten entscheiden, wird gelost, es sei denn, es wird ein Gleichstand ohne Stimmen erzielt, wodurch der amtierende sekundäre Administrator im Amt bleibt, sofern dieser bei der Wahl teilnimmt. Sollte der sekundäre Administrator des letzten Jahres abgewählt werden, steht ihm automatisch ein Platz in der Teiladministration zu, ohne bei einer zweiten Wahl anzutreten. Wenn der gewählte sekundäre Administrator auf den Posten verzichteten möchte, muss er diese den primären Administrator mitteilen. Ihm steht dennoch ein Platz in der Teiladministration zu, wenn er möchte. Statt einer weiteren Wahl würde dann das Mitglied mit den zweit meisten Stimmen den Zuschlag bekommen bzw. bei Gleichstand ausgelost werden. 

Nachdem der sek. Administrator gefunden ist werden die restlichen Kandidaten bei einer Teilnehmerzahl von mindestens fünf Mitgliedern in zwei Gruppen gelost, die eine für die beiden Posten von Januar bis Juli und die andere für die beiden Posten vom Juli bis zum Dezember. Sollte nur die Mindestanzahl von fünf Mitgliedern erreicht werden, findet in einer der beiden Gruppen keine Wahl statt, da in eine Gruppe nur zwei Mitglieder reingelost werden. Die Gruppe, die das betrifft, wird vorher ausgelost. Ab sechs teilnehmenden Mitgliedern kann die Wahl in beiden Gruppen stattfinden. Kandidaten dürfen nur für Kandidaten in der anderen Gruppe abstimmen. Der frisch gewählte sek. Administrator und die nicht kandidierenden CLP-Mitglieder wählen jeweils ein Mitglied in beiden Gruppen. Auch hier hat man wieder eine Woche Zeit seine Stimme beim prim. Administrator über verfügbare Kommunikationswege abzugeben. Sollte der sek. Administrator des Vorjahres auch in diese Wahl fallen, so bekommt dieser die Möglichkeit, ohne Wahl an einen Teiladministratorenplatz zu kommen. Er darf aber auf eigenen Wunsch teilnehmen. Selbst bei erstem müsste dieses Mitglied einer Gruppe zugelost werden. An der Wahl ist dieser dann in seiner Gruppe auch mit Stimmrecht versehen. Nach einer Wahlwoche werden die Stimmen gezählt und die zwei meist gewählten Mitglieder beider Gruppen sind für den bestimmten Zeitraum Teiladministrator. Bei einem Stimmgleichstand ohne abgegebene Stimmen bleiben Mitglieder, die bereits im Vorjahr in der Teiladministration waren, im Amt. Sollten danach noch Plätze in der Teiladministration übrigbleiben, wird gelost. Bei einem Gleichstand mit Stimmen bekommen die "Neulinge" den Zuschlag auf das Amt. Sollten danach noch Plätze in der Teiladministration übrigbleiben, wird hier ebenfalls gelost. 

Kein CLP Mitglied wird gezwungen, teilzunehmen oder zu wählen. Sollte Beeinflussung vom prim. Administrator festgestellt werden, wird die Wahl durch Losentscheid oder bei Zweikampf durch ein Glücksspiel entschieden.

Der prim. Administrator verpflichtet sich, abgegebene Stimmen bis zum 31.01. der momentanen Administrationsperiode zu archivieren. Ab dem 01.02. kann eine CLP-Wahl nicht mehr angefochten werden.

Was ihr beachten müsst

Neben der Tatsache, dass ihr schon ein Jahr bei CLP dabei sein müsst und nicht durch unfaires Verhalten gesperrt sein dürft, müsst ihr aktive CLP-Mitglieder sein, was voraussetzt, das ihr ein öffentliches Video auf eurem Kanal oder dem YouTube-Kanal von CLP produziert habt, welches mit Gaming zu tun hat und NICHT vor dem 01.05. des jeweiligen Jahres hochgeladen wurde, es sei denn, ihr seid der aktuelle sek. Administrator, welcher sich nur bewerben muss. Bei Mitgliedern, die bereits Mitglied der amtierenden CLP-Administration sind, verlängert sich der Zeitraum zum 01.03. des jeweiligen Jahres. Bei Mitgliedern, die einen Ehrenmitgliedsstatus haben, verlängert sich der Zeitraum zum 01.01. des jeweiligen Jahres. Andere Kanalaktivitäten werden nicht gezählt. Der Kanal, auf dem der Inhalt veröffentlicht wurde, ist egal. Ihr müsst euch aber mit eurem Erstkanal bewerben. Dabei muss erwähnt sein, dass das Gaming-Video nur bis zum 12.11.2023, 12 Uhr online sein muss. Zu diesem Zeitpunkt ist man schon zugelassen. Wenn ihr nicht wisst, was euer hier angegebener Erstkanal ist, so sucht die Navigation "Mitglieder" auf. Zudem kann man ab Mai unter "Im Rampenlicht" einsehen, wer schon zur Wahl zugelassen ist. Die Zulassung zur Wahl wird vom primären Administrator regelmäßig nachgeprüft. 

Wenn weniger als fünf Mitglieder zur CLP-Wahl zugelassen werden, rücken Mitglieder in die Wahl auf, die zum Zeitpunkt der Zulassung neben den eigentlich zugelassenen Mitgliedern am aktivsten waren und nicht durch ihr Verhalten in der Gruppe gesperrt sind. Dabei wird nur so lange aufgefüllt, bis die Mindestanzahl an Administrationsmitgliedern (Fünf) vollständig ausgefüllt wird. Eine Wahl gibt es dann nicht. Die Nachrücker werden vom primären Administrator über einen verfügbaren Kommunikationsweg gefragt, ob sie an der Administration teilnehmen wollen. Wenn mit "Ja" geantwortet oder geschwiegen wird, so wird das Amt angenommen. Da dies eine spezielle Zulassung zur Administration ist, dürfen jene Teiladministratoren im Folgejahr nicht am ersten Wahlgang zum sekundären Administrator teilnehmen. Sollten sie regulär zugelassen werden, dann nur für den zweiten Wahlgang. 

Sollte es beim Wahlgang zum sekundären Administrator dazu kommen, dass der Gewinner die Wahl nicht annimmt und dadurch der Zweite (oder darunter, sollte dieser auch ablehnen) die Wahl annimmt, so sind für die Wahl im Nächsten Jahr sowohl der eigentliche Gewinner als auch der Amtsinhaber qualifiziert. Sollte der sek. Administrator sein Amt niederlegen oder das nächsthöhere Mitglied nachrücken, so ist nur dieses für die Wahl im nächsten Jahr qualifiziert. Außerdem müsst ihr für einen Teiladministratorenplatz mindestens ein Jahr bei CLP dabei sein. Für den sek. Administrator müsst ihr im vergangenen Jahr Teiladministrator gewesen sein.

Vorteile eines Administrators

Besonders hervorhebend ist ein Administratorenamt bei CLP nicht. Dennoch gibt es einige Vorteile. Durch den Sieg bei der CLP-Wahl hat man den Nachweis, dass die anderen CLP-Mitglieder dir Vertrauen schenken und sich gut vorstellen können, dir Probleme zu nennen, die du mit den anderen CLP-Administratoren lösen kannst. Diese Probleme kannst du z.B. auf der CLP-Sitzung nennen, welche jährlich im Juni beim primären Administrator stattfindet, an deren Teilnahme man aber nicht verpflichtet ist, wie der primäre Administrator. Denn egal welcher Administrator du bist: Ein Administratorenramt berechtigt seit 2017 immer zur Teilnahme an der CLP-Sitzung.